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Kasse
Registrierkasse.
 
 
Entsprechend dem Gesetz wird für jeden Zahlungseingang ein Beleg ausgedruckt. Im Feld Leistung wird der Text eingetragen, der am Ausdruck für die Leistungsbegründung ausgedruckt werden soll, der Betrag wird im Kassabuch eingetragen.
Das Kassabuch kann mit dem Button Kassabuchdruck ausgedruckt werden.
Das Zertifikat (vom Finanzamt) muß beim Benützer gespeichert sein.